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Offenlegung meiner Einkünfte

Gläserne Taschen

Bundestagsabgeordnete beziehen als Berufspolitiker für ihre Tätigkeit ein Einkommen, sog. Diäten. Die Einkünfte der Abgeordneten werden in der Öffentlichkeit immer wieder kritisiert. Dabei ist insbesondere die Höhe der Einkünfte und die Tatsache, dass die Abgeordneten sie selbst beschließen, umstritten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht jedoch in seinem „Diätenurteil“ festgelegt.

Die Entlohnung liegt weit über dem Durchschnittseinkommen, reicht aber nicht an die vieler freier Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte) und von Angehörigen des mittleren Managements in der Wirtschaft heran. Als vergleichbar mit Bundestagsabgeordneten wurden Bürgermeister von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern und Richter an einem obersten Gerichtshof des Bundes angesehen. Die Jahresbezüge dieser Personengruppen wurden bisher jedoch nicht erreicht. Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Januar 2009 7.668 Euro. Die Diäten sind einkommensteuerpflichtig.

Meine Bezüge betragen monatlich:

7.668 € Abgeordnetenentschädigung /Diäten - steuerpflichtig

Abgeordnete können keine Ausgaben steuerlich geltend machen wie z.B. getrennte Haushaltsführung, Werbungskosten, Entfernungspauschale. Sie erhalten außerdem kein Urlaubs-, Weihnachtsgeld und kein 13. Monatsgehalt. Nach Abzug der Steuern (Einkommens-, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) und Beiträge (zur Krankenkasse und Pflegeversicherung) verbleiben mir 4.200,00 Euro.

3.969 € Kostenpauschale – steuerfrei

Die steuerfreie Kostenpauschale für die Abgeordneten soll die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abdecken. Hiermit werden unter anderen Aufwendungen bestritten wie:

  • Miete des Wahlkreisbüros in Waldshut
  • Büromaterialien für das Wahlkreisbüro
  • Zeitungsabonnements
  • Fahrten innerhalb des Wahlkreises (ca. 20.000 km im Jahr)
  • Unterhalt des Autos
  • Spenden
  • Mitgliedsbeiträge
  • Veranstaltungen
  • Wohnung in Berlin
  • Lebenshaltung in Berlin
  • Geschenke/ repräsentative Verpflichtungen

14.712 € Mitarbeiterpauschale

Dem Abgeordneten stehen überdies monatlich 14.712 Euro zu, um Mitarbeiter (Assistenten, Hilfskräfte) zu bezahlen. Der Abgeordnete erhält diese Summe nicht selbst, sondern die Bundestagsverwaltung bezahlt die von den Abgeordneten eingestellten Mitarbeiter unmittelbar.

Sonstige Leistungen:

  • Übernahme von mandatsbezogenen Inlandsflügen durch den Deutschen Bundestag
  • Netzkarte der Deutschen Bahn AG (darf nur mandatsbezogen benutzt werden)

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Außerdem bin ich ehrenamtlich tätig Mitglied im Gemeinderat Lauchringen, im Kreistag des Landkreises Waldshut und im Regionalverband Hochrhein-Bodensee.

Link: Informationen des Deutschen Bundestages zum Thema Abgeordnetenentschädigung

Link

Kontakt Wahlkreis

Rita Schwarzelühr-Sutter
Wallstr. 9 / Kaiserstr. 22
79761 Waldshut-Tiengen
Tel: 07751 / 91 76 881
Fax: 07751 / 91 76 882
E-Mail: rita.schwarzeluehr-sutter@wk.bundestag.de

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