Flughafen Zürich schafft technische Voraussetzungen für den „gekröpften Nordanflug“

27.05.2013 – Die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter sieht in der Installation einer satellitengestüzten Bodenstation am Flughafen Zürich die technischen Voraussetzung für den „gekröpften Nordanflug“. Dies macht nach Ansicht der Sozialdemokratin ein entschlossenes Handeln des Bundesverkehrsministers Dr. Peter Ramsauer (CSU) erforderlich: „Wir brauchen jetzt ein deutliches Zeichen von Verkehrsminister Ramsauer an die Schweiz, dass der „gekröpfte Nordanflug“ nicht kommen darf.“
Völlig überraschend hat der Bund im September 2011 – am Parlament vorbei – die 220. Rechtsverordnung verändert. Dies eröffnet die Möglichkeit für den Flughafen Zürich, den auf Satelliten gestützten „gekröpften Nordanflug“ einzuführen. Mit der 220. Rechtsverordnung regelt der Bund die An- und Abflugverfahren für den Flughafen Zürich über deutschem Hoheitsgebiet sowie die Sperrzeiten in den Nacht- und Tagesrandstunden.
Mit der beginnenden Installation der Satellitensteuerung rückt der „gekröpfte Nordanflug“, in bedrohliche Nähe. Durch den geringen Abstand zur deutschen Grenze würde diese Anflugvariante einen deutlichen Zuwachs an Fluglärm für die Bevölkerung entlang der Grenze bedeuten. Darüber hinaus weist sie auch ein deutlich höheres Risiko, insbesondere über den Atomanlagen der Schweiz am Hochrhein auf.
„Ich appelliere an den Minister, den Schutz der südbadischen Bevölkerung endlich ernst zu nehmen und der Schweiz eine klare Absage für den „gekröpften Nordanflug“ zu erteilen.“ fordert Rita Schwarzelühr-Sutter.